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Rechtschutz

Vermieter Rechtschutz-Notweniges Übel?

Nein, sinnvoller Schutz für den Vermieter Der Klassiker – der Mieter zieht aus der Wohnung aus und diese gleicht einem Trümmerfeld. Da der Mieter diesen Schaden natürlich nicht verursacht hat und sich daher auch weigert, für diesen Schaden aufzukommen, bleibt dem Vermieter oft nichts anderes übrig als sein Recht gerichtlich einzuklagen. Tut er dies, so befindet er sich oft in schmerzlicher Gesellschaft mit Vermietern, die sich in Rechtsstreitigkeiten wegen Mieterhöhungen, fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen, unerlaubte Untervermietungen, Wohnungskündigungen oder auch einfach um die Rückzahlung von Mietkautionen befinden. Solche Fälle können sehr schnell ins Geld gehen, denn neben den Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes fallen meist auch noch Gerichtskosten an, da sich Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter selten außergerichtlich beilegen lassen. Auch Kosten für Sachverständige oder Gutachter können anfallen - z.B. wenn Mieter wegen erheblicher Mängel die Miete kürzen oder gar ganz einbehalten - und das kann ins Geld gehen. All diese Kosten lassen sich durch einen geeigneten Vermieter Rechtschutz absichern. Die Versicherungsgesellschaften bieten hierzu eine Vielzahl von Möglichkeiten an. Damit jeder Vermieter auch den für ihn am besten geeigneten Vermieter Rechtschutz erhält und sich gegen die teuren Eventualitäten eines Rechtsstreits absichern kann, besteht inzwischen für ihn die Möglichkeit aus eine Vielzahl von Tarifen auszuwählen und sich ganz individuelle aus verschiedenen Bausteinen den optimalen Rechtschutz zusammenzustellen. Dieser Vermieter Rechtschutz findet jedoch nur Anwendung bei Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Vermieter – unabhängig ob von einer privaten oder gewerblichen Immobilie. Streitigkeiten, die den Vermieter als Privatperson betreffen, deckt der Vermieter Rechtschutz nicht ab, sondern müssen mit einer entsprechenden Versicherung extra abgedeckt werden.

 

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